CD-Herstellung

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GEMA / GVL

 

CD-Herstellung

 

www.gema.deGEMA
Als Tonträgerhersteller sind wir gesetzlich verpflichtet, ausnahmslos jede CD-Vervielfältigung (auch Kleinauflagen) bei der GEMA zu melden, auch wenn die Produktion kein GEMA-pflichtiges Material beinhaltet. Eine Anmeldung der Musiktitel durch uns entfällt, wenn der Kunde die Anmeldung selbst vornimmt und uns eine sog. GEMA-Freistellung (von der GEMA) vorliegt.
Sollten Sie uns mit der Anmeldung der Musiktitel bei der GEMA beauftragen, berechnen wir eine entsprechende Gebühr für diese Dienstleistung.
In jedem Fall lohnt sich ein Blick in die von uns zur Verfügung gestellten Informationen zur GEMA. Alle weiteren Informationen zur GEMA finden sie selbstverständlich auf der Internetseite der GEMA www.gema.de.

 

www.gvl.deDie GVL ist die „Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten“. Sie ist die urheberrechtliche Vertretung der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller, nimmt also die sogenannten Zweitverwertungsrechte wahr.

Grundsätzlich besteht bei der Herstellung von Tonträgern keine Notwendigkeit, Mitglied der GVL zu sein. Es ist auch nicht zwingend erforderlich, einen LC-Code (den sogenannten Labelcode) auf seinem Tonträger zu platzieren. Dennoch empfiehlt es sich bei einigen Produktionen, den Tonträger mit einem LC-Code zu veröffentlichen, da insbesondere die Abrechnung von gesendeten Tonträgern mit LC-Code beim Rundfunk/TV schneller und einfacher vonstatten geht. Eine Garantie auf Sendung des Tonträgers besteht aber auch mit LC-Code nicht!

Sollten Sie selbst keinen LC-Code besitzen, bieten wir Ihnen gerne die Nutzung unseres LC-Codes an. Für die Nutzung berechnen wir einmalig eine Bearbeitungsgebühr von €20.-. Voraussetzung ist die Unterzeichnung eines Vertrages, mit der wir die Verwertungsrechte (Rechte zur Vervielfältigung) für die genannte Auflage erhalten, selbstverständlich nicht exklusiv.

Unser LC-Code: LC-Code